AGB (Firmen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — B2B
Stand: 28.05.2026
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner sind der Kunde (nachfolgend: Kunde) und Drehmoment Gesundheitskonzepte Martin Bode, Klint 7, 38229 Salzgitter (nachfolgend: Drehmoment). Drehmoment ist berechtigt, diese Vertragsbeziehung an ein Nachfolgeunternehmen zu übertragen, sofern dieses die vertraglichen Pflichten uneingeschränkt erfüllt.
1.2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die im Vertrag individuell vereinbarten Leistungen (z. B. Beratungsleistungen, BGM-Maßnahmen, Workshops, Schulungen, Trainings, physiotherapeutische Anwendungen oder sonstige Dienstleistungen). Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinaus in Anspruch genommen werden, sind kostenpflichtig und werden gemäß aktueller Preisliste berechnet.
1.3 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Drehmoment und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Drehmoment ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, schriftliche Bestätigung oder Inanspruchnahme der Leistung zustande. Drehmoment ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.5 Leistungsort
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung am Sitz des Kunden oder online über digitale Kommunikationsmittel. Der Kunde stellt sicher, dass die für die Leistung erforderlichen Räume, Mittel und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
1.6 Leistungsstandards
Drehmoment erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards im Gesundheits- und Präventionsbereich sowie mit der gebotenen Sorgfalt.
1.7 Subunternehmer
Drehmoment ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt bei Drehmoment.
§ 2 Leistungen und Vertragsdauer
2.1 Leistungsumfang
Der Kunde ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen im vereinbarten Umfang und Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Nicht genutzte Leistungen verfallen nach Ablauf dieses Zeitraums, sofern die Nichtnutzung vom Kunden zu vertreten ist. Wurde die Nutzung durch Absagen oder Ausfälle seitens Drehmoment verhindert, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.
2.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle vereinbarten Rahmenbedingungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen (z. B. geeignete Räume, technische Ausstattung, Sicherheitsvorkehrungen, Teilnehmerinformationen). Unterbleibt die Erfüllung von Mitwirkungspflichten, bleibt der Vergütungsanspruch von Drehmoment bestehen; notwendige Wartezeiten oder Mehraufwand können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
2.3 Laufzeit und Kündigung
Die Grundlaufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerung richten sich nach dem individuellen Vertrag. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
2.4 Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Preise, Zahlungen und Verzug
3.1 Preise und steuerliche Einordnung
Die Preise für vereinbarte Leistungen ergeben sich aus Vertrag oder aktueller Preisliste. Die Leistungen im Bereich Physiotherapie sind gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Leistungen im Bereich BGM, Beratung und Training werden gemäß §19 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer abgerechnet. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise.
3.2 Preisanpassung
Drehmoment ist berechtigt, bei veränderten Kostenstrukturen (z. B. Personal-, Energie- oder Materialkosten) die Preise angemessen anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht zur Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.
3.3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Drehmoment ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen und Zahlungen per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder über ein Online-Zahlungssystem einzuziehen.
3.4 Verzug und Mahnungen
Bei Zahlungsverzug ist Drehmoment berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß §288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 Euro gemäß §288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Darüber hinaus kann Drehmoment weitere Leistungen zurückbehalten, bis offene Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Weitere rechtliche Schritte, einschließlich Inkasso und Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden, bleiben vorbehalten.
§ 4 Anmeldung, Stornierung und Ausfall
4.1 Anmeldung
Die Anmeldung zu Leistungen erfolgt verbindlich durch schriftliche Bestätigung, über das Buchungssystem oder per E-Mail.
4.2 Stornierung von Einzelveranstaltungen
Für Workshops, Seminare und Schulungen gelten folgende Fristen:
— Stornierungen bis 14 Tage vor Beginn: kostenfrei
— Stornierungen bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Preises
— Spätere Stornierung oder Nichterscheinen: voller Preis fällig
Verschiebungen gelten als Stornierung, sofern sie nicht mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden.
Im Falle höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Pandemien) entfällt die Pflicht zur Leistungserbringung und zur Zahlung. Bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig abgerechnet. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat dies unverzüglich mitzuteilen und soweit zumutbar nachzuweisen.
4.3 Kündigung laufender Mandate
Für laufende Beratungs- und BGM-Mandate (z. B. Systemanalyse, Beratungsretainer) gilt abweichend von §4.2 eine ordentliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Für projektbezogene Leistungen mit definiertem Leistungsumfang gelten die Regelungen des individuellen Vertrags. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.4 Ausfall durch Drehmoment
Bei kurzfristiger Absage durch Drehmoment besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Drehmoment bemüht sich, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, werden betroffene Leistungen nachgeholt oder gutgeschrieben. Drehmoment kann dem Kunden für den Nachholtermin nach eigenem Ermessen einen angemessenen Preisnachlass gewähren.
§ 5 Verhalten, Beratung und Haftung
5.1 Hausordnung und Verhalten
Der Kunde verpflichtet sich, bereitgestellte Räumlichkeiten und Materialien pfleglich zu behandeln und für ein respektvolles Verhalten seiner Mitarbeiter und Teilnehmer zu sorgen.
5.2 Beratungsleistungen
Die Beratungsleistungen von Drehmoment ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung. Drehmoment haftet nicht für wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden, die auf Grundlage der Beratungsleistungen getroffen werden.
5.3 Haftung
Drehmoment haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Drehmoment nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungshöhe ist insgesamt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des jeweiligen Vertrags beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Drehmoment verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Versicherung, die alle angebotenen Leistungsbereiche abdeckt.
§ 6 Datenschutz, Vertraulichkeit und Urheberrechte
6.1 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
Soweit Drehmoment im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden verarbeitet (z. B. im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen oder ähnlichen Maßnahmen), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
6.2 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort. Zulässig bleibt die Weitergabe an Berater, Erfüllungsgehilfen oder Behörden, soweit dies erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
6.3 Urheberrechte
Alle von Drehmoment erstellten Konzepte, Unterlagen, Präsentationen und Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Nutzungsrechte gehen nur in dem Umfang auf den Kunden über, wie dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung ohne Zustimmung von Drehmoment ist nicht gestattet. Nach Vertragsende sind physisch überlassene Unterlagen auf Anforderung zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten; digital übermittelte Unterlagen sind zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
6.4 Eigentumsvorbehalt
Physisch überlassene Unterlagen, Geräte oder Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Drehmoment. Die Rückgabepflicht nach §6.3 bleibt hiervon unberührt und gilt unabhängig vom Eigentumsübergang.
6.5 Kommunikation
Der Kunde erklärt sich mit elektronischer Kommunikation (z. B. E-Mail) einverstanden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 7 Besondere Regelungen für Leistungen vor Ort
7.1 Fahrtkosten
Fahrtkosten für Leistungen vor Ort werden im individuellen Vertrag geregelt.
7.2 Haftung vor Ort
Drehmoment haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Gegebenheiten vor Ort entstehen (z. B. fehlender Platz, mangelhafte Sicherheit, rutschige Böden), es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht berücksichtigt.
7.3 No-Show bei vereinbarten Terminen
Erscheint der Kunde oder die vereinbarte Teilnehmergruppe nicht zum vereinbarten Termin, kommt der Kunde in Annahmeverzug. Drehmoment ist in diesem Fall nach §615 BGB berechtigt, das vereinbarte Honorar sowie zusätzlich angefallene Fahrtkosten als Ausfallvergütung in Rechnung zu stellen. Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen sowie der Wert dessen, was Drehmoment durch anderweitige Verwendung der freigewordenen Zeit erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.
8.2 Nebenabreden
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
8.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzgitter. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
8.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
